Hausordnung / wichtige Formulare
Hausordnung
Liebe Eltern,
hiermit begrüßen wir Sie recht herzlich in unserer Einrichtung und möchten Sie über einige wichtige Dinge informieren.
Träger der Einrichtung
Stadt Calau
Platz des Friedens 10
03205 Calau
Wichtige Daten zur Einrichtung "Kita Kunterbunt"
| Leiterin: | Frau Ines Kubis |
| stellvertretende Leiterin: | Frau Corinna Schumann-Schmoll |
| Anschrift der Einrichtung: | Kita Kunterbunt Am Spring 20 03205 Calau |
| Telefon: | Leitung | 03541/2296 |
| Mäuse/Igel | 03541/8715992 | |
| Frösche/Dinos | 03541/8715993 | |
| Rasselbande/Strolche | 03541/8715994 |
| E-Mail: | Leitung: |
Unsere Einrichtung ist von Montag bis Freitag von 6:00 - 17:00 Uhr geöffnet. Parkplätze befinden sich direkt vor der Kindertagesstätte (Feuerwehrzufahrt ist freizuhalten).
Bei Krankheit bitten wir Sie ihr Kind bis spätestens 8:00 Uhr telefonisch abzumelden (siehe oben).
Hausordnung der Kita Kunterbunt
Für die Aufnahme Ihres Kindes ist der Nachweis der Masernimpfung, sowie der Betreuungsvertrag mit der Stadtverwaltung Calau erforderlich.
Sie haben mit dem Träger der Einrichtung (Stadt Calau) einen Vertrag über die notwendige Betreuungszeit abgeschlossen. Die vertraglichen Vereinbarungen sind grundsätzlich einzuhalten. Ihr Kind ist in der Einrichtung über die Unfallkasse Brandenburg versichert sowie der unmittelbare Hin- und Rückweg zur Kindertagesstätte. Die Regelbetreuungszeit für nichtberufstätige Eltern wird für 6 Stunden täglich festgelegt. In dieser Zeit kann je eine Mahlzeit (entweder Frühstück oder Vesper) enthalten sein. Wir empfehlen die Frühstückszeit, da im Anschluss daran für die Kinder die Freispielphase und wichtigste Bildungszeit in der Gemeinschaft beginnt.
Die Eltern übernehmen für den Weg von und zur Kita einschließlich bis zur Übergabe des Kindes an die pädagogischen Fachkräfte die volle Verantwortung. Es besteht eine Übergabepflicht des Kindes. Mit dem Betreten des Gruppenraumes nach der Türschwelle beginnt für die pädagogische Fachkraft die Aufsichtspflicht.
Bei Begrüßung und Abholung des Kindes besteht die Hausregel, dass das Kind und die Eltern sich bei der/m zuständigen Erzieher/in melden. Das Gelände ist anschließend zeitnah zu verlassen.
Bei Festen, Feiern und ähnlichen Veranstaltungen des Hauses übernehmen Sie (Eltern, Großeltern, Sorgeberechtigte) die Verantwortung des Kindes.
Sollte Ihr Kind von anderen Personen abgeholt werden, als auf dem Stammdatenblatt vermerkt, ist es erforderlich eine schriftliche Vollmacht unaufgefordert der zuständigen Erzieherin vorzulegen. Die Person muss sich ausweisen können.
Es besteht eine beidseitige Informationspflicht zu Besonderheiten (Allergien oder Auffälligkeiten) und Vorkommnissen die den Gesundheitszustand des Kindes betreffen.
Die pädagogischen Fachkräfte übernehmen generell keine Medikamentengabe. Sollte eine Medikation im Zusammenhang einer chronischen Erkrankung des Kindes notwendig sein, kann eine Einzelfallentscheidung in Betracht gezogen werden, um dem Kind die Teilnahme in der Kindertagesstätte zu ermöglichen. Es bedarf einer schriftlichen ärztlichen Verordnung und einer schriftlichen Vollmacht der Eltern. Sie sind in diesen Fällen in der Bringe- Plicht (Informationsweitergabe bei veränderten gesundheitlichen Situationen, Prüfung der Menge/Haltbarkeit von Medikamenten, etc.).
Infektionskrankheiten sind meldepflichtig, auch bei Auftreten und Feststellung betroffener Familienmitglieder. Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen für die Wiederaufnahme des Kindes eine ärztliche Gesundschreibung erforderlich ist. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die im Aufnahmegespräch ausgehändigte Belehrung zum Infektionsschutzgesetz. Alle Eltern sind verpflichtet, sich mit den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes vertraut zu machen und die Hinweise korrekt umzusetzen.
Sollte ein Kind im Laufe des Tages durch gesundheitliche Einschränkungen auffallen, ist das pädagogische Fachpersonal berechtigt, das Kind abholen zu lassen. Gleiches gilt, wenn ein Kind nach Krankheit nicht ausreichend erholt ist, um den Kita-Alltag gewachsen zu sein. Eltern (oder andere benannte Bezugspersonen) müssen jederzeit für Notfälle erreichbar sein. Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesstätte. Es ist nicht akzeptabel, die Ansteckung anderer Kinder und des pädagogischen Fachpersonals zu riskieren. Kinder dürfen nach Erkrankung wiederkommen, wenn sie 24 Stunden fieberfrei ohne Einwirkung von Medikamenten sind. Bei Durchfall und Erbrechen ist nach 48 Stunden ohne erneutes Auftreten dessen, der Besuch der Kita wieder möglich. Voraussetzung ist, dass das Kind erholt und gesund ist.
Bitte kennzeichnen Sie die Sachen Ihres Kindes, um Verwechslungen und Verluste zu vermeiden. Denken Sie an wettergerechte Kleidung, denn auch bei schlechtem Wetter möchten wir den Kindern den Aufenthalt an frischer Luft ermöglichen.
Im Falle einer notwendigen Evakuierung, die durch Ertönen eines im Intervall länger anhaltenden Klingeltones angezeigt wird, bitten wir Sie den Anweisungen des Personals Folge zu leisten und zum Stellplatz-Wiese hinter dem Gebäude zu kommen.
In und vor der Kita gilt ein generelles Rauchverbot.
Bei auftretenden Problemen wenden Sie sich bitte zur Klärung des Sachverhaltes direkt an die betreffende Fachkraft.
Für mitgebrachte Spielsachen übernehmen wir bei Verlust oder Beschädigung keine Garantie.
Das Tragen von Schmuck ist bis zum 3.Lebensjahr in der Kita untersagt. Danach wir es auf eigene Gefahr gestattet, dafür übernehmen wir keine Haftung. Bei der täglichen Bewegung ist das Tragen von Schmuck eine Unfallgefahr. Kordeln und Bänder an den Jacken sind auf Grund der extremen Unfallgefahr zu entfernen!
Um Unfälle zu vermeiden, bitten wir Sie Ihrem Kind geschlossene und flache Schuhe anzuziehen.
Das Veröffentlichen von Fotos, Videos mit Kindern aus den Gruppenbereichen der Kita ist in öffentlichen Medien, wie Facebook o.a. strengstens untersagt. Ebenso ist der Handygebrauch nur zum Abfotografieren von Informationen erlaubt.
Bitte achten Sie in der Sommerzeit auf einen ausreichenden Sonnenschutz für Ihr Kind. Bevor Sie es in die Einrichtung bringen, cremen Sie es sorgfältig mit Sonnenschutz ein und denken Sie an eine schützende Kopfbedeckung.
Wichtig ist beim Verlassen der Einrichtung darauf zu achten, dass mit Ihnen nur Ihr Kind die Kita verlässt. Bei Betreten und Verlassen der Kita schließen Sie die Türen und das Eingangstor, welches von den Kindern nicht bestiegen werden darf.
Empfehlungen
An der Informationstafel in der Garderobe befinden sich Aushänge, diese bitten wir zu beachten (aufgetretene Krankheiten, geplante Ereignisse, bzw. wichtige Informationen zum Kita-Alltag).
Jedes Kind hat, genau wie Erwachsene, einen Anspruch auf Erholung. Aus diesem Grund bitten wir Sie Ihren Kindern mindestens 1x im Jahr einen Urlaub von mindestens 14 zusammenhängenden Tagen zu ermöglichen.
Die Eltern (Sorgeberechtigten) verpflichten sich mit Kenntnis der Hausregeln für die Einhaltung Sorge zu tragen.
Formulare